Was tun bei drohender Betreuung? Teil 2: Ihre Rechte im Betreuungs·verfahren

Freier Wille im Betreuungs·Verfahren

Der Wille von der betroffenen Person ist ganz wichtig.

Denn in dem Vortrag soll es um die Fälle gehen:

Wenn betroffene Personen gegen ihren Willen rechtlich betreut werden.

Die rechtliche Betreuung kann gegen den Willen von einer Person festgelegt werden:

Wenn die betroffene Person ihren freien Willen nicht bestimmen kann.

Eine rechtliche Betreuung darf es nicht geben:

Wenn eine Person ihren freien Willen bestimmen kann.

Auch wenn das Gericht denkt:

Eine Betreuung wäre gut für die Person.

Was bedeutet den freien Willen bestimmen?

Der freie Wille von einer Person ist wichtig:

Wenn es um die rechtliche Betreuung geht.

Oder wenn es um weitere Dinge geht, die gegen den Willen von jemanden beschlossen werden.

  1. Man hat die Fähigkeit zur Einsicht.

Das bedeutet:

Man merkt:

Etwas geht nicht so, wie man will.

Es gibt Gründe dafür.

Diese Gründe kann man verstehen.

  1. Man kann so reagieren, wie es zu der Einsicht.

Das bedeutet:

Man wollte etwas.

Aber das geht nicht.

Dafür gibt es gute Gründen.

Deshalb macht man etwas anders.

Das nennt man die Fähigkeit zum Handeln nach der Einsicht.

Wenn einer von diesen 2 Punkten fehlt:

Dann hat eine Person nach dem Gesetz keinen freien Willen.

Dann hat die Person nur einen natürlichen Willen.

Man kann den freien Willen auch anders verstehen und erklären.

Man kann sagen:

Die Fähigkeit zur Einsicht bedeutet:

Man erkennt selbst die Vorteile und Nachteile von einer rechtlichen Betreuung.

Im Recht wird auch gesagt:

Es soll nicht viel von den betroffenen Personen verlangt werden.

Die betroffenen Personen sollen eine normale Fähigkeit um Verstehen haben.

Ich habe gemerkt:

In der Wirklichkeit ist es oft anders.

Gerade Experten sagen schnell:

Einer Person fehlt die Fähigkeit zum Verstehen.

Eine Person kann den eigenen Willen nicht bestimmen.

Deshalb ist eine rechtliche Betreuung notwendig.

Das sagen Experten und Expertinnen meistens:

Wenn sich betroffene Personen gegen die rechtliche Betreuung wehren.

So kann man eine rechtliche Betreuung bestimmen:

Auch wenn eine Person dagegen ist.

Dann spricht man auch von einer Zwangs·Betreuung.

Denn der freie Wille ist ein wichtiger Grund dafür:

Wenn etwas gegen den Willen von einer Person gemacht wird.

Zum Beispiel:

Eine Unterbringung außerhalb vom eigenen Zuhause.

Eine medizinische Behandlung, die man nicht will.

Solche Zwangs·Maßnahmen sind nur erlaubt:

Wenn eine Person ihren eigenen Willen nicht bestimmen kann.

In manchen Gutachten geht es um Betreuung und den freien Willen.

Diese Gutachten sind oft sehr verschieden.

Oft fehlen gute Begründungen.

Das bedeutet:

Wenn man sich wehren will.

Weil gesagt wird:

Man kann seinen freien Willen nicht bestimmen.

Dann muss man die Erklärung dafür im Gutachten genau prüfen.

Im Gutachten stehen die Gründe für diese Entscheidung.

Oft schreiben die Experten die Gutachten sehr verschieden.

Oft gibt es in dem Schreiben nur wenige Gründe.

Aber das ist die Grundlage dafür:

Eine Person wird gegen ihren Willen eine rechtlich betreut.

Da fragt man sich, ob das in Ordnung ist.

Dauer und Umfang der Betreuung

Als nächstes geht es um die Fragen:

  • So lange hat eine Person eine rechtliche Betreuung.
  • Diese Aufgaben übernimmt die rechtliche Betreuung.

Eine rechtliche Betreuung kann höchstens 7 Jahre dauern.

Dann muss das Gericht wieder prüfen:

  • Braucht eine Person eine rechtliche Betreuung.
  • Braucht eine Person die rechtliche Betreuung nicht mehr.

Das Gericht kann eine rechtliche Betreuung auch für eine kürzere Zeit beschließen.

Eine rechtliche Betreuung von ein oder 2 Jahren wird beschlossen:

Wenn der Betreuungs·Bedarf unklar ist.

Das bedeutet:

Man weiß nicht genau:

So lange braucht eine Person eine rechtliche Betreuung.

Nur wenn das Gericht feststellt:

Eine Person braucht lange eine rechtliche Betreuung:

Dann bestimmt es die Höchst·Dauer von einer rechtlichen Betreuung:

Dann bestimmt es eine rechtliche Betreuung über 7 Jahre.

Manchmal dauert die rechtliche Betreuung auch länger.

Es gibt keine neue Entscheidung vom Gericht.

Das bedeutet aber nicht:

Es gibt keine rechtliche Betreuung mehr.

Die rechtliche Betreuung geht immer weiter:

Bis das Gericht die rechtliche Betreuung beendet.

Oder bis die betroffene Person stirbt.

Im Betreuungs·Recht gilt:

Eine Betreuung muss wirklich notwendig sein.

Das nennt man auch Erforderlichkeits·Grundsatz.

Das Gericht muss Gründe nennen:

Darum gibt es für diese Aufgaben eine rechtliche Betreuung.

Dazu muss das Gericht das Leben von der betroffenen Person kennen.

In der Wirklichkeit ist es anders:

Oft benutzen die Richter Papiere.

Sie kreuzen Text·Stellen an.

Sie wiederholen Text-Stellen aus den Gesetzen.

In den Beschlüssen steht höchstens noch:

  • Diese Krankheit oder diese medizinischen Probleme hat die betroffene Person.
  • An diesem Datum gab es eine Anhörung.

Die betroffene Person konnte selbst etwas zur rechtlichen Betreuung sagen.

  • Für diese Aufgaben wird eine rechtliche Betreuung bestimmt.

Meistens wird für folgende Aufgaben eine Betreuung bestimmt:

  • Geld.
  • Wohnen.
  • Amts·Dinge.
  • Gerichts·Dinge.
  • Gesundheit.
  • Post.
  • Fragen zum AufenthaltsRecht.

Dabei geht es darum:

Dort darf eine Person leben.

Dauer und Umfang der Betreuung

Als nächstes geht es um die Fragen:

  • So lange hat eine Person eine rechtliche Betreuung.
  • Diese Aufgaben übernimmt die rechtliche Betreuung.

Eine rechtliche Betreuung kann höchstens 7 Jahre dauern.

Dann muss das Gericht wieder prüfen:

  • Braucht eine Person eine rechtliche Betreuung.
  • Braucht eine Person die rechtliche Betreuung nicht mehr.

Das Gericht kann eine rechtliche Betreuung auch für eine kürzere Zeit beschließen.

Eine rechtliche Betreuung von ein oder 2 Jahren wird beschlossen:

Wenn der Betreuungs·Bedarf unklar ist.

Das bedeutet:

Man weiß nicht genau:

So lange braucht eine Person eine rechtliche Betreuung.

Nur wenn das Gericht feststellt:

Eine Person braucht lange eine rechtliche Betreuung:

Dann bestimmt es die Höchst·Dauer von einer rechtlichen Betreuung:

Dann bestimmt es eine rechtliche Betreuung über 7 Jahre.

Manchmal dauert die rechtliche Betreuung auch länger.

Es gibt keine neue Entscheidung vom Gericht.

Das bedeutet aber nicht:

Es gibt keine rechtliche Betreuung mehr.

Die rechtliche Betreuung geht immer weiter:

Bis das Gericht die rechtliche Betreuung beendet.

Oder bis die betroffene Person stirbt.

Im Betreuungs·Recht gilt:

Eine Betreuung muss wirklich notwendig sein.

Das nennt man auch Erforderlichkeits·Grundsatz.

Das Gericht muss Gründe nennen:

Darum gibt es für diese Aufgaben eine rechtliche Betreuung.

Dazu muss das Gericht das Leben von der betroffenen Person kennen.

In der Wirklichkeit ist es anders:

Oft benutzen die Richter Papiere.

Sie kreuzen Text·Stellen an.

Sie wiederholen Text-Stellen aus den Gesetzen.

In den Beschlüssen steht höchstens noch:

  • Diese Krankheit oder diese medizinischen Probleme hat die betroffene Person.
  • An diesem Datum gab es eine Anhörung.

Die betroffene Person konnte selbst etwas zur rechtlichen Betreuung sagen.

  • Für diese Aufgaben wird eine rechtliche Betreuung bestimmt.

Meistens wird für folgende Aufgaben eine Betreuung bestimmt:

  • Geld.
  • Wohnen.
  • Amts·Dinge.
  • Gerichts·Dinge.
  • Gesundheit.
  • Post.
  • Fragen zum AufenthaltsRecht.

Dabei geht es darum:

Dort darf eine Person leben.

Wer wird Betreuer*in? – Ihr Vorschlagsrecht

Wichtig ist auch die Auswahl von den Betreuungs·Personen.

Hier haben die betroffenen Personen ein wichtiges Recht:

Sie dürfen eine Betreuungs·Person vorschlagen.

Das Gericht muss diesem Vorschlag folgen:

Wenn sich die vorgeschlagene Person zur Betreuung eignet.

Wenn die vorgeschlagen Person zur Betreuung bereit ist.

Dieses Recht ist sehr wichtig.

So kann die betroffene Person wenigstens bei der
Art von der Betreuung mit·reden.

Der Vorschlag für die Betreuungs·Person muss schriftlich gemacht werden.

Der Brief mit dem Vorschlag wird an das Gericht geschickt.

Man kann auch mündlich einen Vorschlag machen:

Wenn die betroffene Person bei der Anhörung vor dem Gericht spricht.

Wenn die vorgeschlagene Person nicht als Betreuungs·Person arbeitet:

Dann wird die Person von einem Amt geprüft.

Das Amt will wissen:

  • Diese Person eignet sich als Betreuungs·Person.
  • Die Person eignet sich nicht als Betreuungs·Person.

Um diese Prüfung bittet das Gericht.

Die betroffene Person kann mehrere Vorschläge machen.

Sie kann sagen:

Eine von den vorgeschlagenen 3 Personen soll die Betreuung machen.

Man kann auch sagen:

Diese Person soll die Betreuung machen.

Wenn das nicht möglich ist:

Dann soll eine von den anderen 2 Personen die Betreuung machen.

Die Reihenfolge von den 2 weiteren vorgeschlagenen Personen muss beachtet werden.

Mit den eigenen Vorschlägen kann man verhindern:

Das Gericht bestimmt eine fremde Betreuungs·Person.

Mit dieser Person kommt man vielleicht nicht klar.

Mit der Art von der Betreuung ist man nicht einverstanden.

Wenn es erst einmal eine Betreuungs·Person gibt:

Dann ist ein Wechsel schwer.

Und man muss auf einen guten Willen vom Betreuungs·Gericht hoffen.

Eine berufliche Betreuungs·Person wird nur in Ausnahmen entlassen.

Wenn es einen wichtigen Grund für die Entlassung von einer
Betreuungs·Person gibt:

Dann entscheidet das Gericht darüber.

Meistens entscheidet es sich gegen einen Wechsel von der Betreuungs·Person.

Ein Wechsel hängt also immer von der Situation ab.

Aber eben auch vom Richter.

Manche Richter sagen:

Ja, wir bestellen einen anderen Betreuer.

Ich weiß aus meinem Berufs·Leben.

Es ist oft anders.

Viele Richter sagen:

Die betroffenen Personen sagen etwas Falsches.

Sie sind krank.

Man kann ihnen nicht glauben.

Wenn jetzt die Betreuungs·Person wechselt:

Dann passiert das in 6 Wochen wieder.

Deshalb stimme ich dem Wechsel nicht zu.

Deshalb muss man vorher gut überlegen:

Wenn man das Recht auf eigene Vorschläge nutzt.

Außerdem muss man daran denken:

Eine rechtliche Betreuung wird immer auf eine bestimmte Zeit festgelegt.

Dann gibt es eine Prüfung.

Dann wird wieder für mehrere Jahre eine rechtliche Betreuung bestimmt.

Und man kann wieder neue Vorschläge machen.

Das bedeutet:

Man kann dann eine bestimmte Person für die Betreuung vorschlagen.

Man muss keine Gründe nennen:

Damit die bisherige Betreuungs·Person entlassen wird.

Man kann also ohne Richter-Beschluss die Betreuungs·Person wechseln.

Ich habe auch schon erlebt:

Richter haben die Vorschläge von einer betroffenen Person nicht beachtet.

Wenn das passiert:

Dann kann man sich gegen den Beschluss wehren.

Das nennt man Widerspruch.

Das muss man muss rechtzeitig machen.