Was tun bei drohender Betreuung? Teil 3: Wie kann ich eine Betreuung verhindern oder beenden?

Vorsorge·Vollmacht und PatVerfü

Ich komme nun zum wichtigsten Punkt:

  • So kann man eine rechtliche Betreuung verhindern.
  • So kann man eine rechtliche Betreuung beenden.

Wenn man laut Gericht die Fähigkeit zum bestimmen vom freien Willen hat:

Dann kann man einfach sagen:

Ich brauche keine rechtliche Betreuung mehr.

Das würde reichen.

Denn gegen den freien Willen der betroffenen Person darf es keine rechtliche Betreuung geben.

So steht es im Gesetz.

Wenn Experten also sagen:

Es gibt ein Wunsch nach Betreuung.

Aber die betroffene Person kann ihren Willen selbst bestimmen.

Dann kann man einfach sagen:

Nein, ich möchte nicht.                            

Dann darf das Gericht keine rechtliche Betreuung festlegen.

Leider passiert das selten.

Denn oft sagen die Experten schnell:

Eine Person kann ihren freien Willen nicht mehr selbst bestimmen.

Dann muss das Gericht die Meinung von der betroffene Person nicht beachten.

Das Nein von der betroffenen Person wird nicht gehört.

Mit einer Vorsorge·Vollmacht kann man eine rechtliche Betreuung verhindern.

Das ist ein Papier.

Darin steht:

Diese Person soll mich vertreten:

Wenn ich nicht mehr selbst entscheiden kann.

Diese Person spricht für mich bei wichtigen Rechts·Fragen.

Diese Person spricht für mich bei wichtigen persönlichen Entscheidungen.

Zum Beispiel:

  • Bei medizinischen Behandlungen.
  • Wenn einem zum persönlichen Schutz die Freiheit genommen wird.

So eine Vorsorge·Vollmacht sollte man machen:

Bevor ein Gericht eine rechtliche Betreuung prüft.

Manchmal kann man das auch noch machen:

Wenn man schon eine rechtliche Betreuung hat.

Wenn die Vorsorge·Vollmacht richtig gemacht ist:

Dann wird sie vom Betreuungs·Gericht angenommen.

Dann kann das Gericht keine rechtliche Betreuung festlegen.

Ein Vorsorge·Vollmacht ist dann gültig:

Wenn man beim Schreiben von dem Papier geschäfts·fähig war.

Das bedeutet:

Man hat alles verstanden.

Man konnte selbst entscheiden.

Wenn eine Betreuung festgelegt wird:

Dann geht es nicht um die Geschäfts·fähigkeit von einer Person.

Deshalb kann auch eine betreute Person eine Vorsorge·Vollmacht schreiben.

Dieses Schreiben ist dann auch gültig.

Trotzdem werden Vorsorge·Vollmachten oft nicht beachtet.

Die Gerichte versuchen das immer wieder:

Damit sie doch eine rechtliche Betreuung festlegen können.

Dafür benutzen sie 2 Tricks:

  1. Die Gerichte sagen:

Die Vorsorge·Vollmacht ist nicht richtig.

Die betroffenen Personen waren beim Schreiben von dem Papier nicht geschäfts·fähig.

Sie konnten nicht selbst entscheiden.

So wollen die Gerichte erreichen:

Damit ist die Vorsorge·Vollmacht nicht gültig.

  1. Die Gerichte sagen:

Die Person in der Vorsorge·Vollmacht kann vielleicht nicht für die betroffene Person entscheiden.

Denn die Person muss so gut betreuen können wie eine berufliche Betreuungs·Person.

Wenn man die Vorsorge·Vollmacht beglaubigen lässt:

Dann ist sie wirklich gültig.

Beglaubigen bedeutet:

Ein Notar bestätigt die Vorsorge·Vollmacht.

Das ist ein Rechts-Experte oder eine Rechts·Expertin.

Die Person kennt sich mit wichtigen Papieren aus.

Sie prüft die Papiere und macht sie gültig:

Damit die Papiere vor Gericht benutzt werden können.

Die Vorsorge·Vollmacht

Es gibt keine Regeln für das Papier.

Es gibt sogar mündliche Vorsorge·Vollmachten.

Aber das würde ich nicht raten.

Denn man kann nur schwer beweisen:

Das wurde mündlich abgesprochen.

Eine Vorsorge·Vollmacht sollte immer schriftlich gemacht werden.

Dann ist das Papier gültig.

Für einige Bereiche braucht man die Unterschrift von einem Notar.

Zum Beispiel wenn es um den Besitz von Häusern und Wohnungen geht.

Dafür muss man mit Banken sprechen.

Die Banken arbeiten nicht mit:

Wenn es nur eine schriftliche Vorsorge·Vollmacht gibt.

Sie wollen ein Extra·Papier.

Sonst darf die Betreuungs·Person nichts entscheiden.

Eigentlich muss man das nicht machen.

Aber die Banken wollen es so.

Und dann macht man es besser:

Sonst kann man nichts entscheiden.

Und ein Rechts-Streit mit einer Bank ist schwer und dauert lange.

Wenn man zu einem Notar geht:

Dann muss wichtige Dinge wissen.

Wenn ein Notar denkt:

Eine Person ist nicht geschäfts·fähig.

Dann kann er eine Beglaubigung ablehnen.

Dann kann ein Gericht das Papier als un·gültig einordnen.

Das bedeutet aber auch:

Eine betroffene Person war geschäfts·fähig:

Wenn es ein gültiges Papier gibt.

Die betroffene Person konnte selbst entscheiden.

Die Person hat alles verstanden.

Nur so kann das Papier rechtlich gültig werden.

Oft schreiben Notare oder Notarinnen noch auf:

Sie haben ein längeres Gespräch mit der betroffenen Person gehabt.

Deshalb wissen sie genau:

Diese Person konnte selbst entscheiden.

Damit ist eine rechts·gültige Vorsorge·Vollmacht mit Unterschrift und Stempel ein Beweis dafür:

Eine Person ist geschäfts·fähig.

Sie kann selbst entscheiden.

Sie versteht, worum es geht.

Der Notar oder die Notarin ist dafür Zeuge oder Zeugin.

Denn er oder sie war dabei und hat die Person kennen-gelernt.

Eine andere Möglichkeit für mehr Sicherheit vor Gericht ist:

Man besorgt sich ein Schreiben vom Arzt oder von einer Ärztin.

Darin steht:

Man ist geschäfts·fähig.

Das macht man:

Kurz vor dem Schreiben von der Vorsorge·Vollmacht.

Dieses Schreiben kann man auch dazu-legen:

Wenn die Vorsorge·Vollmacht gültig gemacht wird.

Am besten sind solche Schreiben von diesen Fach·Ärzten:

  • Psychiater und Psychiaterinnen.
  • Fach·Ärzte für Psychiatrie.

Ich habe die Meinung:

Auch ein Allgemein·Arzt kann so ein Schreiben zur Geschäfts·Fähigkeit machen.

Allerdings habe ich auch schon erlebt:

Ein Gericht hat nur die Meinung von einem Fach·Arzt oder einer Fach·Ärztin zugelassen.

Vollständigen Schutz gibt es also nicht.

Denn alle können sich irren:

Auch Notare und Ärzte.

Ich habe es auch schon erlebt:

Gerichte sehen alle Papiere als un·gültig an.

Sie sehen die betroffene Person als nicht geschäfts·fähig.

Trotz gültiger Papiere.

Aber man kann es dem Gericht schwer machen:

Wenn man viele Papiere und Beweise vorlegt.

Meistens geben die Gerichte einen Auftrag an Experten oder Expertinnen:

Sie sollen medizinische Gründe für die rechtliche Betreuung prüfen.

Sie sollen auch prüfen:

War die betroffene Person geschäfts·fähig:

Als die Vorsorge·Vollmacht geschrieben wurde.

Das bedeutet:

Man sollte keine Vorsorge·Vollmacht schreiben:

Wenn man gegen den eigenen Willen im Kranken·haus ist.

Viele Gerichte fragen auch bei den Ärzten und Ärztinnen nach.

Die sagen meist:

Die betroffene Person war nicht geschäfts·fähig.

Es ist gut:

  • Wenn man eine Vorsorge·Vollmacht schon sehr lange hat:
  • Und wenn man viele Schreiben von Ärzten oder Ärztinnen hat:

Und wenn darin steht:

Die betroffene Person ist geschäfts·fähig.

Dann können die Experten und Expertinnen nur noch schwer beweisen:

Die betroffene Person ist nicht geschäfts·fähig.

Denn die Experten und Expertinnen müssen dann erklären:

Deshalb können sie viel später besser über eine betroffene Person entscheiden.

Sie wissen mehr als die Fach·Leute.

Man kann eine Vorsorge·Vollmacht auch registrieren lassen.

Das macht man bei der Bundes-NotarKammer.

Dort werden wichtige Papiere gesammelt.

Das Gericht kann diese Sammlung benutzen.

Das ist ein Vorteil.

Viele Gerichte machen das regelmäßig:

Wenn ein Betreuungs·Verfahren beginnt.

In dem Papier steht:

  • Diese Person hat ist VollmachtGeber.

Sie hat bestimmt:

Diese Person soll alles für mich regeln.

  • Diese Person ist VollmachtNehmer.

Diese Person betreut die betroffene Person.

  • Diese Aufgaben gehören zur Betreuung.

Wenn ein Gericht weiß:

Es gibt ein Papier in der Bundes·Notar·Kammer.

Dann gibt es meistens kein Betreuungs-Verfahren.

Außerdem kann man sagen:

Beim Datum in dem Papier wurde nicht betrogen.

Denn meistens liegen die Papiere lange in der Bundes-Notar-Kammer.

Eine Vorsorge·Vollmacht schützt am besten vor der rechtlichen Betreuung.

Man sollte es machen:

Wenn man gesund ist.

Dann ist das Papier gültig.

Niemand kann daran zweifeln.

Dabei kann man auch gleich eine Patienten·Verfügung machen.

Das ist ein Papier.

Darin steht:

  • Diese medizinischen Behandlungen sollen gemacht werden.
  • Diese medizinischen Behandlungen sollen nicht gemacht werden.

Das kann ich jetzt nicht länger erklären.

Der Vortrag wird sonst zu lang.

Vielleicht gibt es einmal eine Veranstaltung zu diesem Thema.

Für die Vorsorge·Vollmachten gibt es übrigens viele Muster.

Man findet sie im Internet.

Mit diesen Mustern kann man eine Vorsorge·Vollmacht gut selbst schreiben.

Es gibt auch ein Muster vom Bundes·Ministerium für Justiz.

Andere Muster sind zum Beispiel:

Nina Hagen PatVerfü.

Darin steht:

Alle psychiatrischen Behandlungen sind verboten.

Das betrifft alles, was mit dem Gehirn zu tun hat.

Darin kann man auch mehr hinein·schreiben.

Zum Beispiel wenn sich Wünsche ändern.

Eigentlich ist es egal, wie man Vorsorge·Vollmacht schreibt.

Manche Gerichte erklären das Muster Patverfü für ungültig.

Das ist ein Muster für eine Patienten·Verfügung.

Die Gerichte sagen:

Vielleicht sind das gar nicht wirklich die Wünsche von betroffenen Personen:

Vielleicht wissen die betroffenen Personen nicht, worum es geht.

Ich finde das falsch.

Man kann irgendein Muster für diese Papiere benutzen.

Ein Gericht kann das Papier nicht für un·gültig erklären:

Wenn es mit dem Inhalt nicht einverstanden ist.

Für das Amts-Gericht Berlin ist das Muster PatVerfü gültig.

Für andere Gerichte nicht.

Man muss abwarten:

Dazu wird es auch eine Entscheidung vom Verfassungs·Gericht geben.

Das ist das höchste Gericht in Deutschland.

Betreuungs·Bedürfnis verhindern

Ich spreche nun dazu:

So kann man eine rechtliche Betreuung auch vermeiden.

Das geht:

Wenn man es nicht zu einem Betreuungs·Verfahren kommen lässt.

Dazu muss es ein Betreuungs·Bedürfnis geben.

Das bedeutet:

Einige wichtige Dinge müssen gut geregelt sein.

Denn hier passen die Gerichte auf.

Zum Beispiel beim Einkommen.

Man braucht also ein sicheres Einkommen.

Dazu muss man Geld verdienen mit Arbeit.

Oder man bekommt regelmäßig Geld vom Staat.

Schwierig wird es:

Wenn eine Person kein Geld selbst verdient.

Und wenn die Person auch kein Geld vom Staat bekommt.

Dann will das Gericht wissen:

Davon lebt die Person.

Das bedeutet:

Wenn man das Recht auf Geld vom Staat hat.

Dann soll man das auch beantragen.

Außerdem muss man eine Wohnung haben.

Wenn man keine Wohnung hat:

Dann ist man oft von einem Betreuungs·Verfahren bedroht.

Genauso wichtig ist eine Kranken·Versicherung.

Ich fasse zusammen.

Eine rechtliche Betreuung kann man vermeiden:

  • Mit regelmäßigem Einkommen.

Zum Beispiel durch Arbeit.

Oder durch Geld vom Staat.

Wenn man das Recht auf Geld vom Staat hat:

Dann soll man das Geld auch beantragen.

  • Mit einer eigenen Wohnung.
  • Mit einer gültigen Kranken·Versicherung.

Wichtig ist außerdem:

Eine Person darf nicht für sich selbst gefährlich sein.

Eine Person darf nicht für andere Personen gefährlich sein.

Wenn das doch so ist:

Dann beginnt das Gericht ein Betreuungs·Verfahren.

Beim Betreuungs·Verfahren nicht mitarbeiten

Man kann eine unerwünschte rechtliche Betreuung auch vermeiden:

Wenn man bei einem Betreuungs·Verfahren nicht mit·arbeitet.

Das klappt aber nicht immer.

Aber es hat auch schon oft geklappt.

Wenn ich nicht mit dem Gericht zusammen·arbeite:

Dann muss das Gericht über Zwangs·Maßnahmen nachdenken.

Das sind Dinge, die gegen meinen Willen passieren.

Meistens braucht das Gericht ein Gutachten.

Das ist eine Prüfung von Experten und Expertinnen.

Das Gericht kann mich zu dieser Prüfung zwingen.

Davor muss mir diese Prüfung angedroht werden.

Vielleicht muss mich das Gericht vorher noch persönlich hören.

Das Treffen mit den Experten und Expertinnen muss verhältnis·mäßig sein.

Das bedeutet:

Der Aufwand muss zum Ziel passen.

Manchmal ist das Gericht dann abgeschreckt.

Denn der Aufwand ist insgesamt sehr hoch.

Noch etwas anderes ist wichtig:

Vielleicht muss ich zu einem Experten oder einer Expertin:

Damit ich persönlich untersucht oder befragt werde.

Und später soll ein Gutachten gemacht werden.

Das ist ein Papier.

Darin stehen die Ergebnisse von der Untersuchung und dem Gespräch.

Das bedeutet:

Man wird untersucht.

Aber vielleicht gab es kein Gespräch.

Dann wird die rechtliche Betreuung nur nach dem Lesen von Akten beschlossen.

Das ist im Recht nicht erlaubt.

Ich habe erlebt:

Es wurde trotzdem rechtliche Betreuung festgelegt.

Aber dieser Beschluss wurde wieder rückgängig gemacht.

Ein Gespräch mit der Betreuungs·Behörde ist immer freiwillig.

Ich muss nicht mit den Personen vom Betreuungs·Verfahren reden.

Nicht persönlich.

Nicht am Telefon.

Ich kann nicht zu dem Gespräch gezwungen werden.

Wenn es kein Gespräch gab:

Dann kann man nur schwer eine rechtliche Betreuung festlegen.

Denn das Gericht muss mich hören:

Wenn es eine rechtliche Betreuung beschließen will.

Wenn ein Gericht wenig Infos hat:

Dann muss es die betroffene Person selbst anhören.

Wenn ich zu diesen Terminen nicht hin·gehe:

Dann kann ich zu diesem Termin gezwungen werden.

Aber wenn ein Fall nicht so schlimm ist:

Dann beschließt das Gericht eher keine rechtliche Betreuung.

Nicht mit·arbeiten ist ein schwerer Plan.

Man braucht starke Nerven.

Besonders wenn das Gericht mit Zwangs·Maßnahmen droht.

Wenn etwas gegen meinen Willen gemacht werden soll.

Vielleicht klappt es auch nicht.

Aber auf jeden Fall macht man es dem Gericht sehr schwer.

Und in einigen Fällen gab es dann keine rechtliche Betreuung.

Wenn eine Person nicht betreut werden kann:

Dann nennt man das Unbetreubarkeit.

Das kann es geben:

Wenn die betroffenen Personen jeden Kontakt zur Betreuungs-Person ablehnen.

Sie verweigern die Mit·Arbeit.

Es kann nichts für die betroffenen Personen gemacht werden.

Dann gibt es keinen Grund für eine rechtliche Betreuung.

Dazu gibt es ein Rechts·Urteil.

Trotzdem ist das eher eine Ausnahme.

Am besten ist vielleicht ein Mix aus verschiedenen Dingen:

  • Nicht mit·arbeiten mit dem Gericht.
  • Sich um eine Vorsorge·Vollmacht kümmern.
  • Einen Beweis haben:
  • Man ist geschäftsfähig.

Man kann selbst verstehen und entscheiden.

  • Man bekommt regelmäßig Geld.
  • Man hat ein Zuhause.
  • Man hat eine Kranken·Versicherung.
  • Man fällt nicht auf.

Ich möchte noch etwas zur Prüfung durch die Experten oder Expertinnen sagen:

Manchmal verzichtet das Gericht nicht darauf.

Manchmal zwingt es eine betroffene Person dazu.

Dann kann man immer noch überlegen:

Man geht freiwillig zu Gerichts·Termin und wird persönlich untersucht.

Das nennt man auch Begutachtungs·Termin.

Dann mache ich mit.

Aber ich muss keine Frage beantworten.

Ich muss keinen einzigen Satz sagen.

Ich kann schweigen.

Dann bekommt der Experte oder die Expertin keine Infos für das Papier.

Allerdings gibt es ein Urteil und darin steht:

Mit einem Papier kann man arbeiten.

Aber man muss sich fragen:

So wertvoll ist das Papier ohne mündliche Infos von der betroffenen Person.

Das hängt sicher davon ab:

Diese Infos hat der Experte oder die Expertin noch.

Mein Vortrag ist zu Ende.

Wir können nun noch miteinander sprechen.

Ich kann gern Fragen beantworten.