Was tun bei drohender Betreuung? Teil 1: Grundlagen und Einführung

Wer ich bin und worum es geht

Ich bin Anwalt.

Ich kenne mich besonders gut mit diesen Themen aus:

  • Betreuungs·Recht.
  • Unterbringungs·Recht.

Mein Büro ist in Berlin-Friedrichshain.

Es ist in der Mainzer Straße.

Mein Vortrag heißt: 

Was tun bei drohender Entmündigung und Entrechtung durch Betreuung?

Das bedeutet:

Was macht man:

Wenn man nicht mehr selbst über das eigene Leben bestimmen darf:

Weil man eine Betreuung bekommen könnte.

Dann hat man kein Recht auf Selbst·Bestimmung mehr.

Es bestimmt eine andere Person über das eigene Leben.

Ich spreche darüber:

  • Das bedeutet rechtliche Betreuung.
  • So kommt es zu einer rechtlichen Betreuung.
  • So läuft ein Gerichts·Verfahren zur Betreuung ab.

Was bedeutet eigentlich rechtliche Betreuung?

Ein Gericht bestimmt:

Eine erwachsene Person bekommt rechtliche Betreuung:

Wenn sie nicht mehr für sich selbst entscheiden kann.

Zum Beispiel wegen psychiatrischer Diagnosen.

Oder wegen einer Lern·Schwierigkeit.

Wenn eine Betreuung angeordnet wird:

Dann bestimmt der Betreuer für die betreute Person.

In Deutschland gibt es über 1 Million Menschen mit rechtlicher Betreuung.

Auch Angehörige und Freunde von den betreuten Menschen müssen sich mit dem Thema beschäftigen.

Das Thema betrifft also sehr viele Menschen.

Im Rahmen von einem Betreuungs·Verfahren gibt es eine Prüfung.

Bei der Prüfung geht es darum:

  • Es gibt eine Betreuung oder es gibt keine Betreuung.
  • Die Betreuungs·Person hat diese Aufgaben.
  • So lange gibt es eine Betreuung.

Die Prüfung macht das Amts·Gericht, das für den Wohn·Ort zuständig ist.

Jedes Amts·Gericht hat eine Betreuungs·Abteilung.

Diese Abteilung wird meistens Betreuungs·Gericht genannt.

Wie läuft ein Betreuungs·verfahren?

Ein Betreuungs·Verfahren hat verschiedene Schritte.

Am Anfang muss es einen Antrag auf Betreuung geben.

Das Recht auf den Antrag hat die betroffene Person selbst.

Eine andere Möglichkeit ist:

Das Amt startet ein Betreuungs·Verfahren.

Dafür können andere Menschen sorgen.

Zum Beispiel:

  • Freunde.
  • Familie.

Auch andere Personen oder Ämter können Hinweise geben:

Damit es zu einem Betreuungs-Verfahren kommt.

Dazu gehören:

  • Vermieter.
  • Ärzte.
  • Dienste und Ämter.
  • Nachbarn.
  • Gerichte.

Wenn es zu einer rechtlichen Betreuung kommt:

Dann werden die betroffenen Personen darüber vom Gericht informiert.

Sie bekommen einen Brief vom Gericht.

Darin steht zum Beispiel:

Vielleicht ist eine Betreuung notwendig.

Danach bittet das Gericht die Betreuungs·Behörde um einen Bericht.

Die Betreuungs·Behörde gehört in Berlin zum Bezirks-Amt.

In dem Bericht steht:

So lebt die betroffene Person.

Die Betreuungs·Behörde meldet sich bei der betroffenen Person.

Es gibt einen Termin für ein Gespräch.

Dieser Termin ist freiwillig.

Man muss nicht hin gehen.

Man muss auch keinen Haus·Besuch möglich machen.

Meistens bestimmt das Gericht:

Fach·Leute sollen den Fall prüfen.

Dazu gehört eine medizinische Untersuchung.

Das machen meist Fach·Ärzte für Psychiatrie.

Sie sind Experten für Nerven·Krankheiten und seelische Erkrankungen.

Das Gericht entscheidet:

Diese Fach·Leute machen die Prüfung.

Man kann sich die Ärzte nicht selbst aussuchen.

Man kann nur Vorschläge machen.

Das Ergebnis von der Prüfung heißt Gutachten.

Man bekommt es als Schreiben.

Auch die betroffene Person bekommt das Schreiben.

Selten darf die betroffene Person selbst etwas vor dem Gericht sagen.

Das ist eher eine Ausnahme.

Aber eigentlich ist das der nächste Schritt.

Das bedeutet:

Betroffene Personen müssen die Möglichkeit zum Mit·Reden haben.

Sie können etwas zu dem Gutachten sagen.

Das nennt man Anhörung.

Das Gericht hat dabei einen persönlichen Eindruck von der Person.

So entscheidet das Gericht nicht nur mit Hilfe von Akten.

Es lernt die betroffene Person auch persönlich kennen.

Manchmal gibt es Eil·Fälle.

Dann ist nicht genug Zeit für ein normales Gerichts·Verfahren.

Dann kann es sein:

Die betroffene Person kann nicht persönlich vor dem Gericht sprechen.

Dann muss das Gutachten reichen:

Wenn es um die Entscheidung über die rechtliche Betreuung geht.

Diese Betreuung darf höchstens 6 Monate dauern.

Außerdem muss es nachträglich eine Anhörung geben.

Die betroffene Person muss schnell vor Gericht gehört werden.

Bei einem Betreuungs·Verfahren ist auch wichtig:

Die betroffenen Personen können immer an dem Verfahren teilnehmen.

Egal, in welchen Zustand sie sind und wie es ihnen geht.

Die betroffenen Personen haben diese Rechte:

  • Sie können selbst Anträge stellen.
  • Sie können sagen:

Sie sind mit etwas nicht einverstanden.

Sie wehren sich gegen eine Entscheidung.

  • Sie können selbst einen Anwalt für das Verfahren auswählen.

Manchmal bestimmt das Gericht Verfahrens·Pfleger für die betroffene Person.

Der Verfahrens·Pfleger kümmert sich um die Interessen von der betroffenen Person.

Das macht er anders als ein Anwalt.

Er vertritt das, was er richtig findet.

Einen Anwalt sucht man selbst aus.

Damit der Anwalt die eigenen Interessen vertritt.

Das macht ein Verfahrens·Pfleger nicht.

Die Regeln für eine rechtliche Betreuung stehen im Bürgerlichen Gesetz·Buch.

Darin steht:

  • Dann kann das Gericht eine rechtliche Betreuung bestimmen.
  • Für diese Personen kann es eine rechtliche Betreuung geben.
  • So viel und für diese Aufgaben kann eine rechtliche Betreuung festgelegt werden.

Die Regeln und Abläufe für das Gerichts-Verfahren stehen in diesem Gesetz:

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

Die Abkürzung für dieses Gesetz ist FamFG.

Darin steht:

  • Dieses Gericht ist zuständig.
  • Das kann man machen:
  • Wenn man mit einer Entscheidung nicht einverstanden ist.
  • So lange kann man etwas machen:

Wenn man mit einer Entscheidung nicht einverstanden ist.

  • Dann braucht man einen Experten für ein Gutachten.
  • Dann werden Angehörige angehört.

Das bedeutet:

Angehörige berichten etwas zur betroffenen Person vor dem Gericht.

Eine rechtliche Betreuung gibt es nur:

  • Wenn eine Person wegen einer Krankheit Hilfe braucht.

Zum Beispiel wenn man wegen der Krankheit bestimmte Sachen nicht mehr selbst entscheiden kann.

  • Wenn eine Person rechtliche Betreuung braucht.

Weil Dinge für eine Person geregelt werden müssen oder sollten.

  • Wenn eine Person nichts gegen eine rechtliche Betreuung hat